– Vergabe der Planungsleistungen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt mittels Durchführunge eines Verhandlungsverfahrens mit skizziertem Lösungsansatz gem. VgV die Beauftragung der Planungsleistungen einzuleiten.
Im Auftrag
gez.
Vöcks
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen am
08.02.2023 ist der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen worden und
die Beschlussvorlage zur Entscheidung an den Rat verwiesen worden.
Der Rat der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 01.12.2021 die Beschlussvorlage X/0382 mehrheitlich beschlossen. Mit Beschluss vom 01.12.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen zur Erweiterung der Gesamtschule nunmehr am bestehenden Standort durchzuführen. Die zuvor gefassten Beschlüsse vom 05.05.2021 und 30.06.2021 zur Errichtung eines Neubaus in Wandhofen wurden mit dem Ratsbeschluss vom 01.12.2021 aufgehoben. Im Rahmen des Runden Tisches TFG vom 31.01.2022 wurde die Vorschaltung einer Machbarkeitsstudie sowie der sog. Phase 0 für den Altstandort beschlossen.
In seiner Sitzung des Rates am 30.11.2022 wurde die Beschlussvorlage X/0591/1, die weiteren Projektschritte auf Grundlages des Konzeptes 4 (Neubau am bestehenden Standort) der Machbarkeitsstudie durchzuführen, mehrheitlich beschlossen.
Vorausgegangen war die Erkenntnis aus dem Schulentwicklungsplan (SEP) 2018/2019 - 2023/2024, das von einem dauerhaft erhöhten Bedarf an Gesamtschulplätzen in Bezug auf die Gesamtheit der Gesamtschulanmeldungen auszugehen ist. Der Rat der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 10.06.2020 auf dieser Grundlage die Beschlussvorlage IX/1075/4 einstimmig beschlossen. Es wurde beschlossen, beide Schwerter Gesamtschulorte in Fünfzügigkeit zu realisieren.
Um den aktuell durch den Start des ersten Oberstufenjahrgangs bestehenden zusätzlichen Raumbedarf an der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule zu decken, wurde ab dem Schuljahr 2022//2023 auf dem Kleinspielfeld der Schule eine Containeranlage als Klassenersatzräume errichtet. Die Container wurden auf Mietbasis angeschafft und dienen der Überbrückung, bis eine dauerhafte bauliche Lösung realisiert wird.
In der sog. Leistungsphase 0 wurde gemeinsam mit den schulischen Akteuren (Lehrer*innen, Schulverwaltung, Eltern, Kindern, usw.) und dem Architekturbüro Lindner Lohse in einem integralen Prozess eine Nutzerbedarfsanalyse im Rahmen von Workshops durchgeführt. Insgesamt wurde jeweils ein Workshop mit Eltern, Schülern, dem Team und im Anschluss mit Vertretern der politischen Fraktionen durchgeführt. Bestandteile der Workshops waren unterschiedliche Elemente zur Ausarbeitung von spezifischen räumlich-didaktischen Anforderung der Akteure. Im Zusammenspiel der Workshopergebnisse mit der Analyse des didaktisch-pädagogischen Konzepts, einer Funktionsaufnahme der Räume, statistische Daten zu Schüler*innenzahlen und der Raumbedarfsanalyse wurde das Raumprogramm entwickelt, welches Grundlage für die Erarbeitung der Konzepte war.
Die Machbarkeitsstudie entwickelte insgesamt vier unterschiedliche bauliche Konzepte. Konzept 4 wurde dabei als Grundlage für den weiteren Planungsverlauf verabschiedet. Dieses sieht einen kompletten Abbruch des Bestandsgebäudes vor.
In der Sitzung des Rates am 30.11.2022 wurde der Antrag der Fraktion der Grünen einen Planungswettbewerb für den Neubau der Gesamtschule durchzuführen zurückgestellt und die Verwaltung wurde gebeten die Entscheidung der Art des Verfahrens zur Beauftragung der Planungsleistungen für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen vorzubereiten.
Als Verfahrensarten kommen dabei in Frage:
1. Nichtoffener Wettbewerb gem. RPW 2013 mit vorgeschaltetem EU-weiten
Bewerbungsverfahren:
Das Wettbewerbsverfahren beinhaltet ein Spektrum von ca. 15 Arbeiten, die in einem anonymisierten Verfahren durch ein unabhängiges Preisgericht bewertet werden. Dabei wird besonderer Wert auf die architektonische Qualität und die funktionalen Abläufe gelegt. Die Auswahl des Siegerentwurfes erfolgt durch das sog. Preisgericht, das sich aus den Fachpreisrichtern (hier ausgewiesene Fachleute für Schulneubauten) und den Sachpreisrichtern (lokale Politik und Verwaltung) zusammensetzt. Nach Durchführung der Preisvergaben schließt sich die formale Vergabe des Auftrages an. Verhandelt wird in der Regel mit den ersten drei Preisträgern.
Ein EU-weites Wettbewerbsverfahren dauert in der Regel nach Veröffentlichung mind. 12 Monate, mit Vorbereitung der Auslobung und anschließender Vergabe insgesamt ca. 15 bis 18 Monate. Die prognostizierten Kosten incl. Preisgelder betragen ca. € 390.000,-. Eine Beauftragung des den Zuschlag erhaltenden Büros als Generalplaner ist in diesem Verfahren nicht möglich.
Folgende Vergabekriterien werden für das Verhandlungsverfahren gem. VgV mit vorgelagertem Planungswettbewerb vorgeschlagen:
1. Planungsqualität (50 %)
a) Platzierung im Wettbewerb 45%
b) Bereitschaft zur entwurflichen Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrages 5%
2. Bearbeitungsorganisation (30%):
a) Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf 30%
b) Herangehensweise an die Aufgabenstellung 50%
c) Methoden zur Termin-/Kostenplanung und Koordination bei der Dienstleistungserbringung 20%
3. Preis (20%)
2. Verhandlungsverfahren gem. VgV mit skizziertem Lösungsansatz:
Das Verhandlungsverfahren ist zeit- und kostengünstiger als das Wettbewerbsverfahren, es werden dabei aber weniger teilnehmende Büros erwartet. Durch die bereits in dieser Stufe abgefragten konzeptionellen Ansätzen ist eine Zeitersparnis im weiteren Planungsverlauf möglich. Bei der persönlichen Vorstellung der skizzierten Lösungsansätze kann von den teilnehmenden Büros bereits auf die Besonderheiten der Bauaufgabe eingegangen werden. Die Vergabeentscheidung wird anhand der konzeptionellen Ansätze und der Höhe der Angebotssumme getroffen.
Die architektonische Qualität spielt bei der Vergabeentscheidung eine weniger bedeutende Rolle als beim Wettbewerb.
Ein Verhandlungsverfahren gem. VgV mit skizzierten Lösungsansätzen dauert in der Regel nach Veröffentlichung ca. 6-7 Monate, mit Vorbereitung der Veröffentlichung insgesamt ca. 9 Monate.
Die prognostizierten Kosten bei der Annahme von 4 Bietern, incl. Vergütungen für die skizzierten Lösungsansätze, betragen ca. € 55.000,-.
Folgende Vergabekriterien werden für das Verhandlungsverfahren gem. VgV mit skizziertem Lösungsansatz vorgeschlagen:
1. Bewertung des eingereichten Konzeptes (35%)
2. Bearbeitungsorganisation (35%):
a) Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf 30%
b) Herangehensweise an die Aufgabenstellung 50%
c) Methoden zur Termin-/Kostenplanung und Koordination bei der Dienstleistungserbringung 20%
3. Preis (30%)
3. Verhandlungsverfahren gem. VgV ohne skizziertem Lösungsansatz:
Das Verhandlungsverfahren ist zeit- und kostengünstiger als das Wettbewerbsverfahren, es werden dabei aber weniger teilnehmende Büros erwartet. Die architektonische Qualität spielt für die Vergabeentscheidung keine Rolle. Die Vergabeentscheidung wird maßgeblich anhand der Arbeitsorganisation sowie der Höhe der Angebotssumme getroffen.
Ein Verhandlungsverfahren gem. VgV ohne skizzierten Lösungsansätzen dauert in der Regel nach Veröffentlichung ca. 4-5 Monate, mit Vorbereitung der Veröffentlichung insgesamt ca. 7 Monate.
Die prognostizierten Kosten betragen ca. € 35.000,-.
Folgende Vergabekriterien werden für das Verhandlungsverfahren gem. VgV ohne skizziertem Lösungsansatz vorgeschlagen:
1. Bearbeitungsorganisation (60%):
a) Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf 30%
b) Herangehensweise an die Aufgabenstellung 50%
c) Methoden zur Termin-/Kostenplanung und Koordination bei der Dienstleistungserbringung 20%
2. Preis (40%)
Ein Wettbewerbsverfahren bietet zweifelsohne eine sehr gute Grundlage um die anstehende Planungsaufgabe zu lösen, da aus einer Vielzahl an Lösungsansätzen ausgewählt werden kann. Aufgrund der beschriebenen Nachteile des Wettbewerbsverfahrens (lange Verfahrensdauer, hohe Kosten, keine Möglichkeit der Beauftragung eines Generalplaners) empfiehlt die Verwaltung die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gem. VgV mit skizziertem Lösungsansatz. Mit der Wahl dieses Verfahrens können ebenfalls architektonische Belange in die Vergabeentscheidung einfließen, es entstehen aber deutlich geringere Kosten und eine geringere Verfahrensdauern (mind. 6 Monaten weniger).
Rechtliche Beurteilung:
Als
öffentlicher Auftraggeber unterliegt die Stadt Schwerte bei Auftragsvergaben
dem Vergaberecht. Gem. Vergabeordnung (VgV) sind Planungsleistungen ab einem
Schwellenwert von derzeit 215.000 € europaweit zu vergeben. Grundlage für den Erlass der
Vergabeverordnung sind § 113 und § 114 Abs. 2 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Die Planungsleistungen für den Neubau der
Theodor-Fleitmann-Gesamtschule werden aufgrund der prognostizierten Bausumme
deutlich über dem Schwellenwert liegen.
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen einschließlich
Folgekosten:
Für
den Neubau der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule sind im I-Auftrag 20210045 für
das Haushaltsjahr 2023 rd. € 1.007.000,- veranschlagt. Dies beinhaltet bereits
die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens zur Beauftragung eines
Generalplaners.
Weitere
Anmeldungen im Haushalt sind aktuell daher nicht erforderlich.
Da
der Planungsbeschluss zum Bauvorhaben bereits gefasst wurde, umfasst der Inhalt
des vorliegenden Beschlusses lediglich die Wahl des Vergabeverfahrens.
a)
Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens
Haushaltsjahr |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
90.000 € |
300.000 € |
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Nettoinvestition |
90.000 € |
300.000 € |
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Nutzungsdauer in Jahren |
80 |
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b) Durchführung eines
Verhandlungsverfahrens gem. VgV mit skizziertem Lösungsansatz
Investition |
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Haushaltsjahr |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
55.000 € |
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Nettoinvestition |
55.000 € |
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Nutzungsdauer in Jahren |
80 |
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c) Durchführung eines
Verhandlungsverfahrens gem. VgV ohne skizziertem Lösungsansatz
Investition |
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Haushaltsjahr |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
35.000 € |
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Nettoinvestition |
35.000 € |
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Nutzungsdauer in Jahren |
80 |
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Der städtische Haushalt wird durch die jährlichen Abschreibungen und die jährlichen Zinsaufwendungen belastet. Die Abschreibungen beginnen nach Inbetriebnahme des Schulgebäudes. Die Abschreibungsdauer wird für die gesamte Maßnahme mit 80 Jahren angesetzt.
Zinsbelastungen werden bereits während der Bauphase aufgrund von Zwischenabrechnungen wirksam.
Gleichstellungsbelange:
Gleichstellungsbelange werden nicht berührt.
Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimaanpassung:
Ja, negativ |
Keine Auswirkungen |
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Auswirkungen Gesamtmaßnahme: Durch die Errichtung von weiteren Gebäuden auf dem Grundstück werden Bodenflächen versiegelt. Die Ausführung eines Gründaches und der Errichtung einer PV-Anlage sollen die klimarelevanten Eingriffe teilweise kompensieren. |
Inklusion:
Inklusionsbelange bezogen auf Einschränkungen in den Bereichen
Sehen
Hören
Denken
Fühlen
werden nicht berührt
wurden berücksichtigt
wurden nicht berücksichtigt, weil