Ergänzungsvorlage zur Drucks.-Nr.: X/0151
1. Der Rat der Stadt Schwerte erkennt den Bedarf
einer baulichen Erweiterung und beschließt den Neubau einer fünfzügigen
Theodor-Fleitmann-Gesamtschule.
2.
Die Festlegung
eines Standortes für einen Neubau erfolgt als gesonderter Beschluss.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt alle notwendigen Schritte für eine konkrete Planung durchzuführen
und eine konkrete Kostenberechnung zu erstellen.
Ausgangslage
Der Rat der Stadt Schwerte hat am 20.05.2015 die Gründung einer zweiten 4-zügigen Gesamtschule beschlossen. Mit Bescheid vom 19.01.2016 genehmigte die Bezirksregierung die Errichtung dieser zweiten Gesamtschule mit der amtl. Schulnummer: 199825, wobei sich die Genehmigung auf die Schulform Gesamtschule bezieht und daher stets die Sekundarstufen I und II beinhaltet. Im Gründungsjahr wurde darüber hinaus mit Bescheid vom 20.07.2016, aufgrund der hohen Anmeldezahlen, die Einrichtung einer 5. Eingangsklasse genehmigt; dies war im jetzigen Jhg. 7 wieder der Fall. Weiterhin hat der Rat der Stadt Schwerte am 10.06.2020 aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen beschlossen, die Theodor-Fleitmann- Gesamtschule ab dem Schuljahr 2021/2022 5-zügig weiterzuführen.
Während die Anzahl der SuS in Schwerte insgesamt von 6.205 (2001) auf 4.672 (2020) gesunken ist, ist diejenige an den Gesamtschulen von 963 (2010) auf 1.588 (2020) gestiegen.
Mindestens bis zum Jahr 2023 ist von einer positiven Entwicklung im Bereich Geburten/ Einschulungen auszugehen, welche sich durch die bereits in Planung befindlichen Neubaugebiete perspektivisch auch über 2023 hinaus noch erhöhen wird. Die reale Steigerung der zu beschulenden Kinder ist bis zum Jahr 2031 auch an der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule deutlich zu erkennen.
Außerdem bieten sämtliche Jahrgänge – 5 (111 SuS), 6 (105 SuS), 7 (142 SuS), 8 (112 SuS) und 9 (144 SuS) – an der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule perspektivisch eine gute Grundlage, um eine Oberstufe zu bilden. Auch bei den zurzeit 86 angemeldeten SuS im Rahmen des Anmeldeverfahrens 2021/2022 ist davon auszugehen, dass bis zur Entscheidung, ob sich aus diesem Jahrgang ausreichend Oberstufenschüler entwickeln können, die Zahl der SuS durch Zuzüge und Schulformwechsler noch steigen wird.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Auf Grundlage der oben aufgeführten Beschlüsse wird sowohl
durch die Bildung einer Oberstufe ab dem Schuljahr 2021/2022 als auch der
beginnenden 5-Zügigkeit (Vollbetrieb ab Schuljahr 2024/2025) mehr Schulraum
benötigt. Die Verwaltung hat daher in
der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 03.06.2020 eine erste
Vorentwurfsplanung in Form eines Teilabbruches mit Ersatzneubau und einer
Sanierung des Bestandsgebäudes für eine Erweiterung der
Theodor-Fleitmann-Gesamtschule vorgestellt. Angesichts der geschätzten Kosten
von rund 36 Millionen Euro für diese Variante am Bestandsgebäude wurde darum
gebeten, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen, die die Varianten
„Sanierung/Teilneubau“ und „Neubau“ vergleichend untersucht.
Nach vorhergehender
Ausschreibung wurde im September 2020 ein entsprechender Auftrag an das Büro
KVL Bauconsult zur Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vergeben.
Zuvor hat die Verwaltung eine Standortanalyse durchgeführt. Im Rahmen dieser
Analyse konnte der Standort „Auf dem Pivitt“ identifiziert werden, der aufgrund
seiner guten Bewertung Grundlage der Untersuchung von KVL wurde.
Im Zuge der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden für die Erweiterung der
Theodor-Fleitmann-Gesamtschule drei Varianten untersucht:
Variante 1) Sanierung und
Teilneubau am Standort
Variante 2) Abriss und Neubau
am Standort
Variante 3) Neubau am Standort
„Auf dem Pivitt“
Die KVL Bauconsult hat im
Rahmen der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eine Entscheidungsmatrix
erstellt. In dieser Matrix werden die drei Varianten anhand zahlreicher
unterschiedlicher Kriterien einer vergleichenden Bewertung unterzogen.
Verglichen werden hier neben den wirtschaftlichen Eckpunkten auch Aspekte wie
Qualität, Nachhaltigkeit, Terminrisiko, Realisierbarkeit pädagogischer Konzepte
der Schule, Eingriff in den Schulbetrieb während der Bauphase und vieles mehr.
Hierbei erhalten die unterschiedlichen Kriterien zunächst eine Gewichtung im
Kontext des Gesamtprojektes und dann eine Note jeweils bezogen auf die
Variante. Hieraus ergibt sich dann der Score, also das gewichtete
Gesamtpunkteergebnis der unterschiedlichen Varianten.
Festzustellen ist, dass die
Variante 1) und die Variante 3) im Ergebnis der Entscheidungsmatrix beinahe
gleich auf sind, die Variante 3) aber einen etwas besseren Score erzielt. Die
Variante 2) erzielt das schlechteste Ergebnis.
Obwohl sich die
Varianten 1) und 3) in ihrem finanziellem Gesamtprojektvolumen erheblich unterscheiden,
stellt sich die Betrachtung der jährlichen finanziellen Belastung zum jetzigen
sehr frühen Stand der Planung für die beiden Varianten beinahe gleich dar.
Unter dieser Voraussetzung sind die Vorteile aus Sicht der Verwaltung deutlich
in der Variante 3) zu sehen. Hier ist
insbesondere anzuführen, dass ein Neubau die Chance zur vollständigen Umsetzung
eines modernen pädagogischen Konzeptes und zur Schaffung optimaler, zeitgemäßer
Bedingungen für Schulunterricht mit Inklusion in einem modernen,
energieeffizienten Gebäude auf dem aktuellem Stand der Technik und Architektur
bietet. Zudem bieten ein neuer Standort und der Entwurfsrahmen ausreichende
Möglichkeiten für zukünftige Erweiterungen. Auch in baulicher Sicht ist der
Neubau wesentlich nachhaltiger zu bewerten als das sanierte Bestandsgebäude.
Dementsprechend hat
die Verwaltung mit Beschlussvorlage X/0151 am 24.02.2021 empfohlen, die
Variante 3) als Grundlage für die weiteren Planungsschritte zu verwenden. Der
Rat der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 die vorstehende
Beschlussvorlage zur baulichen Erweiterung der Theodor-Fleitmann-Schule gemäß
Beschluss von der Tagesordnung abgesetzt und zur Beratung und Beschlussfassung
in die Sitzung des Rates der Stadt Schwerte am 05.05.2021 verwiesen. Der Entscheidung,
den Beschluss zum Vorhaben zu verschieben, war eine rege Diskussion in Politik
und Bürgerschaft vorausgegangen. Dieser Diskurs betraf insbesondere die Frage
der Wahl des Standortes für einen möglichen Neubau.
Die Verwaltung ist
auf Grund der Entwicklung der Schülerzahlen, den baulichen und zeitlichen
Risiken bei einer Bestandssanierung und den in diesem Zusammenhang zu
erwartenden Belastungen für die Schüler- und Lehrerschaft weiterhin der
Auffassung, dass die Vorteile der Variante 3) überwiegen und schlägt daher vor,
einen Grundsatzbeschluss über den Neubau herbeizuführen und gleichzeitig die
Verwaltung mit der Planung und der Vorlage einer konkreten Entwurfsplanung und
Kostenberechnung zu beauftragen. Sobald diese Schritte erledigt sind, wird dem
Rat ein Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zur Entscheidung vorgelegt.
In der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die Baukosten auf Grundlage der erarbeiteten Gebäudegrößen ermittelt.
Die Kostenwerte für die Bauwerke je Quadratmeter BGF (€/qm BGF) wurden anhand
von aktuellen und vergleichbaren Erfahrungswerten anderer Schulbauprojekte
angesetzt. Die übrigen Kosten (z.B. Außenanlagen, Ausstattung, Herrichtung)
wurden anhand von Erfahrungswerten, der Projektaufgabe und der allgemeinen
Projektkonstellation geschätzt. Die
tatsächlich entstehenden Projektkosten sind allerdings stark abhängig vom
Architekturentwurf sowie vom gewählten Beschaffungsmodell und sind daher als
erster Richtwert zu verstehen. Im weiteren Planungsprozess sind alle
Möglichkeiten der Kostenreduzierung und Kostensicherheit auszuschöpfen.
Insbesondere ist zu prüfen, mit welchem
Beschaffungsmodell das Bauvorhaben kosten- und terminsicher organisiert werden
kann. Dabei sind alle Möglichkeiten der Vergabeform (Generalunternehmermodell,
Teil-GU-Modell, Einzelvergaben) in Erwägung zu
ziehen.
Weiterhin ist zu prüfen, ob das
Vergabeverfahren, der gesamte Planungsprozess, die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse und die Auftragsvergaben i.S. einer Projektsteuerung
extern zu begleiten sind, um ein bauliches und betriebswirtschaftliches
Controlling des Projekts sicherzustellen.
Standort
Dem Diskurs konnte
entnommen werden, dass es bei der Variante 3) sowohl in Politik wie auch in der
Bürgerschaft differierende Auffassungen zur Wahl des Standortes eines möglichen
Neubaus gibt. Annahme der Verwaltung war, dass bei einem Neubau der TFG die
Nähe zum jetzigen Standort bzw. der Standort Holzen in Frage käme. Deutlich
wurde, dass die Politik sich jedoch auch stadtweit andere Orte vorstellen kann.
Daher schlägt die Verwaltung mit dieser Ergänzungsvorlage einen
Grundsatzbeschluss für die Variante 3) Neubau an einem neuen Standort vor, ohne
einen Standort festzulegen. In einem weiteren Schritt können so weitere
Standorte stadtweit identifiziert, untersucht und diskutiert werden.
Auch der
Schulausschuss des Rates der Stadt Schwerte hat dem Rat in der Ausschusssitzung
vom 21.04.2021 mehrheitlich empfohlen, den Neubau einer fünfzügigen
Theodor-Fleitmann-Gesamtschule zu beschließen, ohne sich auf einen Standort
festzulegen.
Finanzielle
und haushaltsmäßige Auswirkungen einschließlich Folgekosten:
Eine
detaillierte Kostenaufstellung sowie die haushälterischen Auswirkungen hängen
stark von der Standortfrage und den damit zusammenhängenden Erschließungskosten
sowie dem konkreten Architekturentwurf und dem gewählten Beschaffungsmodell ab
und können in diesem Stadium der Planung noch deutlich variieren. Deshalb wird
die Verwaltung nach einer getroffenen Standortentscheidung die Planungen
konkretisieren und dem Rat anschließend einen Ausführungs- und
Finanzierungsbeschluss zur Entscheidung vorlegen. Dieser Vorlage werden die
konkreten Auswirkungen auf den Haushalt zu entnehmen sein, sodass der Rat die
volle Kontrolle über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme hat.
Gleichstellungsbelange:
Gleichstellungsbelange werden nicht berührt.
Inklusion:
Inklusionsbelange
bezogen auf Einschränkungen in den Bereichen
(X)
Beweglichkeit
(X) Sehen
(X) Hören
(X) Denken
(X) Fühlen
() werden
nicht berührt.
(X) wurden
berücksichtigt.
() wurden
nicht berücksichtigt, weil ___________________