Betreff
Neubau der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule
Ergänzungsvorlage zur Drucks.-Nr.: X/0151
Vorlage
X/0151/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

1.      Der Rat der Stadt Schwerte erkennt den Bedarf einer baulichen Erweiterung und beschließt den Neubau einer fünfzügigen Theodor-Fleitmann-Gesamtschule.

 

2.      Die Festlegung eines Standortes für einen Neubau erfolgt als gesonderter Beschluss.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte für eine konkrete Planung durchzuführen und eine konkrete Kostenberechnung zu erstellen.

 

 

 

Ausgangslage

 

Der Rat der Stadt Schwerte hat am 20.05.2015 die Gründung einer zweiten 4-zügigen Gesamtschule beschlossen. Mit Bescheid vom 19.01.2016 genehmigte die Bezirksregierung die Errichtung dieser zweiten Gesamtschule mit der amtl. Schulnummer: 199825, wobei sich die Genehmigung auf die Schulform Gesamtschule bezieht und daher stets die Sekundarstufen I und II beinhaltet. Im Gründungsjahr wurde darüber hinaus mit Bescheid vom 20.07.2016, aufgrund der hohen Anmeldezahlen, die Einrichtung einer 5. Eingangsklasse genehmigt; dies war im jetzigen Jhg. 7 wieder der Fall. Weiterhin hat der Rat der Stadt Schwerte am 10.06.2020 aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen beschlossen, die Theodor-Fleitmann- Gesamtschule ab dem Schuljahr 2021/2022 5-zügig weiterzuführen.

 

Während die Anzahl der SuS in Schwerte insgesamt von 6.205 (2001) auf 4.672 (2020) gesunken ist, ist diejenige an den Gesamtschulen von 963 (2010) auf 1.588 (2020) gestiegen.

Mindestens bis zum Jahr 2023 ist von einer positiven Entwicklung im Bereich Geburten/ Einschulungen auszugehen, welche sich durch die bereits in Planung befindlichen Neubaugebiete perspektivisch auch über 2023 hinaus noch erhöhen wird. Die reale Steigerung der zu beschulenden Kinder ist bis zum Jahr 2031 auch an der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule deutlich zu erkennen.

 

Außerdem bieten sämtliche Jahrgänge – 5 (111 SuS), 6 (105 SuS), 7 (142 SuS), 8 (112 SuS) und 9 (144 SuS) – an der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule perspektivisch eine gute Grundlage, um eine Oberstufe zu bilden. Auch bei den zurzeit 86 angemeldeten SuS im Rahmen des Anmeldeverfahrens 2021/2022 ist davon auszugehen, dass bis zur Entscheidung, ob sich aus diesem Jahrgang ausreichend Oberstufenschüler entwickeln können, die Zahl der SuS durch Zuzüge und Schulformwechsler noch steigen wird.

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

 

Auf Grundlage der oben aufgeführten Beschlüsse wird sowohl durch die Bildung einer Oberstufe ab dem Schuljahr 2021/2022 als auch der beginnenden 5-Zügigkeit (Vollbetrieb ab Schuljahr 2024/2025) mehr Schulraum benötigt. Die Verwaltung hat daher in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 03.06.2020 eine erste Vorentwurfsplanung in Form eines Teilabbruches mit Ersatzneubau und einer Sanierung des Bestandsgebäudes für eine Erweiterung der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule vorgestellt. Angesichts der geschätzten Kosten von rund 36 Millionen Euro für diese Variante am Bestandsgebäude wurde darum gebeten, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen, die die Varianten „Sanierung/Teilneubau“ und „Neubau“ vergleichend untersucht.

 

Nach vorhergehender Ausschreibung wurde im September 2020 ein entsprechender Auftrag an das Büro KVL Bauconsult zur Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vergeben. Zuvor hat die Verwaltung eine Standortanalyse durchgeführt. Im Rahmen dieser Analyse konnte der Standort „Auf dem Pivitt“ identifiziert werden, der aufgrund seiner guten Bewertung Grundlage der Untersuchung von KVL wurde.

 

Im Zuge der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden für die Erweiterung der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule drei Varianten untersucht:

Variante 1) Sanierung und Teilneubau am Standort

Variante 2) Abriss und Neubau am Standort

Variante 3) Neubau am Standort „Auf dem Pivitt“

 

Die KVL Bauconsult hat im Rahmen der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eine Entscheidungsmatrix erstellt. In dieser Matrix werden die drei Varianten anhand zahlreicher unterschiedlicher Kriterien einer vergleichenden Bewertung unterzogen. Verglichen werden hier neben den wirtschaftlichen Eckpunkten auch Aspekte wie Qualität, Nachhaltigkeit, Terminrisiko, Realisierbarkeit pädagogischer Konzepte der Schule, Eingriff in den Schulbetrieb während der Bauphase und vieles mehr. Hierbei erhalten die unterschiedlichen Kriterien zunächst eine Gewichtung im Kontext des Gesamtprojektes und dann eine Note jeweils bezogen auf die Variante. Hieraus ergibt sich dann der Score, also das gewichtete Gesamtpunkteergebnis der unterschiedlichen Varianten.

Festzustellen ist, dass die Variante 1) und die Variante 3) im Ergebnis der Entscheidungsmatrix beinahe gleich auf sind, die Variante 3) aber einen etwas besseren Score erzielt. Die Variante 2) erzielt das schlechteste Ergebnis.

 

Obwohl sich die Varianten 1) und 3) in ihrem finanziellem Gesamtprojektvolumen erheblich unterscheiden, stellt sich die Betrachtung der jährlichen finanziellen Belastung zum jetzigen sehr frühen Stand der Planung für die beiden Varianten beinahe gleich dar. Unter dieser Voraussetzung sind die Vorteile aus Sicht der Verwaltung deutlich in der Variante 3) zu sehen.  Hier ist insbesondere anzuführen, dass ein Neubau die Chance zur vollständigen Umsetzung eines modernen pädagogischen Konzeptes und zur Schaffung optimaler, zeitgemäßer Bedingungen für Schulunterricht mit Inklusion in einem modernen, energieeffizienten Gebäude auf dem aktuellem Stand der Technik und Architektur bietet. Zudem bieten ein neuer Standort und der Entwurfsrahmen ausreichende Möglichkeiten für zukünftige Erweiterungen. Auch in baulicher Sicht ist der Neubau wesentlich nachhaltiger zu bewerten als das sanierte Bestandsgebäude.

 

Dementsprechend hat die Verwaltung mit Beschlussvorlage X/0151 am 24.02.2021 empfohlen, die Variante 3) als Grundlage für die weiteren Planungsschritte zu verwenden. Der Rat der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 die vorstehende Beschlussvorlage zur baulichen Erweiterung der Theodor-Fleitmann-Schule gemäß Beschluss von der Tagesordnung abgesetzt und zur Beratung und Beschlussfassung in die Sitzung des Rates der Stadt Schwerte am 05.05.2021 verwiesen. Der Entscheidung, den Beschluss zum Vorhaben zu verschieben, war eine rege Diskussion in Politik und Bürgerschaft vorausgegangen. Dieser Diskurs betraf insbesondere die Frage der Wahl des Standortes für einen möglichen Neubau.

 

Die Verwaltung ist auf Grund der Entwicklung der Schülerzahlen, den baulichen und zeitlichen Risiken bei einer Bestandssanierung und den in diesem Zusammenhang zu erwartenden Belastungen für die Schüler- und Lehrerschaft weiterhin der Auffassung, dass die Vorteile der Variante 3) überwiegen und schlägt daher vor, einen Grundsatzbeschluss über den Neubau herbeizuführen und gleichzeitig die Verwaltung mit der Planung und der Vorlage einer konkreten Entwurfsplanung und Kostenberechnung zu beauftragen. Sobald diese Schritte erledigt sind, wird dem Rat ein Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zur Entscheidung vorgelegt.

 

In der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die Baukosten auf Grundlage der erarbeiteten Gebäudegrößen ermittelt. Die Kostenwerte für die Bauwerke je Quadratmeter BGF (€/qm BGF) wurden anhand von aktuellen und vergleichbaren Erfahrungswerten anderer Schulbauprojekte angesetzt. Die übrigen Kosten (z.B. Außenanlagen, Ausstattung, Herrichtung) wurden anhand von Erfahrungswerten, der Projektaufgabe und der allgemeinen Projektkonstellation geschätzt. Die tatsächlich entstehenden Projektkosten sind allerdings stark abhängig vom Architekturentwurf sowie vom gewählten Beschaffungsmodell und sind daher als erster Richtwert zu verstehen. Im weiteren Planungsprozess sind alle Möglichkeiten der Kostenreduzierung und Kostensicherheit auszuschöpfen. Insbesondere ist zu prüfen, mit welchem Beschaffungsmodell das Bauvorhaben kosten- und terminsicher organisiert werden kann. Dabei sind alle Möglichkeiten der Vergabeform (Generalunternehmermodell, Teil-GU-Modell, Einzelvergaben) in Erwägung zu ziehen.

 

Weiterhin ist zu prüfen, ob das Vergabeverfahren, der gesamte Planungsprozess, die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und die Auftragsvergaben i.S. einer Projektsteuerung extern zu begleiten sind, um ein bauliches und betriebswirtschaftliches Controlling des Projekts sicherzustellen.

 

 

Standort

 

Dem Diskurs konnte entnommen werden, dass es bei der Variante 3) sowohl in Politik wie auch in der Bürgerschaft differierende Auffassungen zur Wahl des Standortes eines möglichen Neubaus gibt. Annahme der Verwaltung war, dass bei einem Neubau der TFG die Nähe zum jetzigen Standort bzw. der Standort Holzen in Frage käme. Deutlich wurde, dass die Politik sich jedoch auch stadtweit andere Orte vorstellen kann. Daher schlägt die Verwaltung mit dieser Ergänzungsvorlage einen Grundsatzbeschluss für die Variante 3) Neubau an einem neuen Standort vor, ohne einen Standort festzulegen. In einem weiteren Schritt können so weitere Standorte stadtweit identifiziert, untersucht und diskutiert werden. 

 

Auch der Schulausschuss des Rates der Stadt Schwerte hat dem Rat in der Ausschusssitzung vom 21.04.2021 mehrheitlich empfohlen, den Neubau einer fünfzügigen Theodor-Fleitmann-Gesamtschule zu beschließen, ohne sich auf einen Standort festzulegen.

 

 

Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen einschließlich Folgekosten:

 

Eine detaillierte Kostenaufstellung sowie die haushälterischen Auswirkungen hängen stark von der Standortfrage und den damit zusammenhängenden Erschließungskosten sowie dem konkreten Architekturentwurf und dem gewählten Beschaffungsmodell ab und können in diesem Stadium der Planung noch deutlich variieren. Deshalb wird die Verwaltung nach einer getroffenen Standortentscheidung die Planungen konkretisieren und dem Rat anschließend einen Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zur Entscheidung vorlegen. Dieser Vorlage werden die konkreten Auswirkungen auf den Haushalt zu entnehmen sein, sodass der Rat die volle Kontrolle über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme hat.

 

Gleichstellungsbelange:

 

Gleichstellungsbelange werden nicht berührt.

 

Inklusion:

Inklusionsbelange bezogen auf Einschränkungen in den Bereichen

 

(X) Beweglichkeit

(X) Sehen

(X) Hören

(X) Denken

(X) Fühlen

 

() werden nicht berührt.

(X) wurden berücksichtigt.

() wurden nicht berücksichtigt, weil ___________________