Beschlussvorschlag:
1. Verwendung
des Jahresüberschusses 2017
Der für Ausschüttungen zur Verfügung stehende Teil des Jahresüberschusses von 298.744,36 EUR
wird wie folgt verwendet:
1. |
Ausschüttung an den Träger |
298.744,36 EUR |
2. |
Einstellung in die Sicherheitsrücklage oder in eine |
0,00 EUR |
3. |
Gewinnvortrag |
0,00 EUR |
2. Entlastung
der Organe
Den Organen der Sparkasse Schwerte
a) dem Verwaltungsrat
b) dem Vorstand
wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 erteilt.
Sachdarstellung:
Die Prüfstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe,
Münster, hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht der Sparkasse Schwerte für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis
31.12.2017 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des
Vorstandes der Sparkasse.
Der Verwaltungsrat als oberstes Organ der Sparkasse hat in seiner Sitzung am 25.04.2018 gemäß § 15 Abs. 2 Buchst. d) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 Sparkassengesetz NRW (SpkG NRW) den Jahresabschluss 2017 festgestellt und den Lagebericht zum 31.12.2017 gebilligt. Gemäß § 24 Abs. 4 SpkG NRW legt der Verwaltungsrat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht der Vertretung des Trägers vor. Diese beschließt auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 Abs. 1 SpkG NRW sowie über die Entlastung der Organe gemäß § 8 Abs. 1 Buchst. f) SpkG NRW.
Der Verwaltungsrat schlägt der Vertretung des Trägers die Verwendung des für Ausschüttungen zur Verfügung stehenden Teils des Jahresüberschusses gemäß § 25 Abs. 1 SpkG NRW wie folgt vor:
Verwendung des Jahresüberschusses
1. |
Ausschüttung an den Träger * |
298.744,36 EUR |
2. |
Einstellung in die Sicherheitsrücklage oder in eine |
0,00 EUR |
3. |
Gewinnvortrag |
0,00 EUR |
*vor Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag
Nettoausschüttung = 251.468,75 EUR
Der vollständige
Jahresabschluss der Sparkasse Schwerte zum 31.12.2017 wurde im Juni d. J. durch
die Sparkasse an alle Ratsmitglieder zugestellt.
Der festgestellte
Jahresabschluss wird mit Bestätigungsvermerk in den Kassenräumen der Sparkasse
Schwerte ausgelegt.
Rechtliche Beurteilung:
Gemäß § 24 Abs. 2 SpkG NRW legt der Vorstand nach Ablauf des Geschäftsjahres dem Verwaltungsrat unverzüglich den Jahresabschluss und den Lagebericht vor. Nach § 25 Abs. 1 SpkG NRW ist die Verwendung des Jahresüberschusses im Einzelnen darzulegen. Namentlich sind anzugeben:
a) der Jahresüberschuss,
b) der an den Träger auszuschüttende Betrag,
c) die in die Sicherheitsrücklage oder eine freie Rücklage einzustellenden Beträge,
d) ein Gewinnvortrag.
Nach § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW beschließt die Vertretung des Trägers über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Gemäß § 8 Abs. 2 Buchst. f) SpkG NRW beschließt die Vertretung des Trägers die Entlastung der Organe der Sparkasse. Nach § 9 SpkG NRW sind die Organe der Sparkasse:
a) Verwaltungsrat
b) Vorstand.
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen einschließlich Folgekosten:
Der Haushaltssanierungsplan (HSP) für den
Finanzplanungszeitraum 2012 – 2021 (in der von der Bezirksregierung Arnsberg
mit Verfügung vom 19.12.2017 genehmigten Fassung) sieht die Maßnahme Nr. 29
(Ausschüttung der Sparkasse), mit einem jährlichen Konsolidierungsbeitrag i. H.
v. netto 250.000,00 EUR vor.
Bei einer geplanten Bruttoausschüttung von
298.744,36 EUR wird die HSP-Vorgabe für das Jahr 2018 erfüllt.
Gleichstellungsbelange:
Gleichstellungsbelange werden nicht berührt.
Inklusion:
Inklusionsbelange bezogen auf Einschränkungen in den Bereichen
(x) Beweglichkeit
(x) Sehen
(x) Hören
(x) Denken
(x) Fühlen
(x) werden nicht berührt.
( ) wurden berücksichtigt.
( ) wurden nicht berücksichtigt, weil _________________.