Der II. Nachtrag zur Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Schwerte vom 08.12.2015 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
In diesem
Zusammenhang soll eine Regelung für mögliche Umbettungen bei noch nicht
abgelaufenen Nutzungsrechten/Ruhezeiten auf Kosten der Stadt Schwerte erfolgen.
Bislang regelte der § 3 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dass die Umbettung von
Leichen bzw. Urnen mit noch laufenden Ruhezeiten nur auf Kosten des
Antragsstellers erfolgen konnte. Entsprechend der neuen Regelung kann der/die
Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte die Umbettung
einer bereits bestatteten Leiche oder Urne auf Kosten der Stadt beantragen.
Dabei wird die restliche Nutzungszeit/Ruhezeit der ursprünglichen
Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte auf die neue Wahlgrabstätte/ Urnenwahlgrab-
stätte angerechnet. Die Nutzungsberechtigten werden auf die Möglichkeiten der
Umbettungen im Rahmen des Flächenmanagements hingewiesen.
Ebenfalls in der
Sitzung am 05.07.2017 hat der Rat der Stadt Schwerte beschlossen, dass die auf
den städtischen Friedhöfen befindlichen historischen Grabmale für zukünftige
Generationen erhalten bleiben sollen. Daher wird die Unterhaltung und
Instandhaltung dieser Grabmale zukünftig analog der Unterhaltung und Pflege der
Ehrengrabstätten, durch die Stadt Schwerte erfolgen. Hierfür wird § 16 der
Friedhofssatzung entsprechend ergänzt. Welche Grabsteine als historisch zu
bewerten sind, muss im Einzelfall entschieden werden. Hierbei kann es sich etwa
um Grabsteine handeln, die ein bestimmtes Alter aufweisen. Als historisch kann
ein Grabstein auch dann eingestuft werden, wenn es sich beim Verstorbenen um
eine bekannte Persönlichkeit handelt.
Kosten für Umbettungen:
Ausbettung Sarg für eine Leiche von Personen über 5 Jahren 852,00 €
Ausbettung Sarg für eine Leiche von Personen unter 5 Jahren 451,00 €
eines Ascherestes (Urne) 107,00
€
Wiederbestattung Sarg für eine Leiche von Personen über 5 Jahren 426,00 €
Wiederbestattung Sarg für eine Leiche von Personen unter 5 Jahren 223,00 €
Wiederbestattung eines Ascherestes (Urne) 54,00 €
Es können noch
weitere Kosten für einen beauftragten Bestatter sowie für einen in Anspruch
genommenen Steinmetz hinzukommen.
Entsprechende Mittel
sind bei der Haushaltsplanung berücksichtigt worden.
Gleichstellungsbelange werden nicht berührt.
Inklusion:
Inklusionsbelange
bezogen auf Einschränkungen in den Bereichen
(x)
Beweglichkeit
(x) Sehen
(x) Hören
(x) Denken
(x) Fühlen
(x) werden
nicht berührt.
( ) wurden berücksichtigt.
( ) wurden nicht berücksichtigt, weil
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