Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Feldstr. 61 - 63, 44141 Dortmund, wird zur Wahrnehmung der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes 2017 des Sondervermögens Bäder Schwerte vorgeschlagen.
Das „Sondervermögen Bäder Schwerte“ wurde durch Beschluss
des Rates vom
Nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres sind der Jahresabschluss sowie der Lagebericht durch die Betriebsleitung aufzustellen und - nach erfolgter Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - über den Betriebsausschuss dem Rat vorzulegen.
Entsprechend der Intention einer konzerneinheitlichen Wirtschaftsprüfung soll die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Feldstr. 61 - 63, 44141 Dortmund, die Jahresabschlüsse des Wirtschaftsjahres 2017 sämtlicher städtischer Unternehmen prüfen. Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss des Sondervermögens Bäder Schwerte wird durch die Betriebsleitung die erforderliche Genehmigung für den aus steuerlichen Gründen direkt mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abzuschließenden Prüfungsvertrag bei der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) beantragt.
Rechtliche
Beurteilung:
Der nach § 21 EigVO NRW i. V. m. § 8 der Betriebssatzung des Sondervermögens Bäder Schwerte aufzustellende Jahresabschluss sowie der Lagebericht unterliegen gem. § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) – jeweils in den z. Z. gültigen Fassungen - der Prüfungspflicht (Jahresabschlussprüfung).
Die Jahresabschlussprüfung obliegt nach § 106 Abs. 2 GO NRW der GPA NRW. Diese bedient sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder in Einzelfällen eines hierzu befähigten eigenen Prüfers. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die GPA NRW soll diesem Vorschlag folgen. Gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 EigVO NRW erfolgt der Vorschlag der Gemeinde durch den Betriebsausschuss. Die GPA NRW kann zulassen, dass der Betrieb mit ihrem Einvernehmen einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gleichstellungsbelange werden nicht berührt.
Inklusionsbelange:
bezogen auf Einschränkungen in den Bereichen
(x) Beweglichkeit
(x) Sehen
(x) Hören
(x) Denken
(x) Fühlen
(x) werden nicht berührt.
( ) wurden berücksichtigt.
( ) wurden nicht berücksichtigt, weil _________________.