Die beschlossenen Änderungen aus der Ergänzungsvorlage „Änderungen der
Verwaltung“ sind zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
aufzunehmen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit Anlagen wurde am
05.07.2017 in den Rat eingebracht.
Im Amtsblatt Nr.
07/17 der Stadt Schwerte vom 27.07.2017 wurde aufgrund § 80 Abs. 3 GO NRW
öffentlich bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit ihren Anlagen ab dem 27.07.2017 eingesehen
werden kann und Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf der
Haushaltssatzung für die Jahre 2018 und 2019 mit ihren Anlagen in der Zeit vom
27.07. – 18.08.2017 Einwendungen erheben können. Einwendungen wurden nicht
erhoben.
Alle bis zum
15.08.2017 eingegangenen Nach- bzw. Änderungsmeldungen der einzelnen Bereiche
der Verwaltung sind in der als Anlage beigefügten Übersicht
zusammengefasst.
Die
Änderungsmeldungen betreffen schwerpunktmäßig die allgemeinen Deckungsmittel
(Produkt 16 01 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“). Wesentliche Veränderungen
ergeben sich bei der Gewerbesteuer, beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
sowie bei den Schlüsselzuweisungen.
Wesentliche
Planungsgrundlagen sind für v. g. Positionen der Orientierungsdatenerlass des
Landes NRW, die Eckpunkte des jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG),
hier für das Jahr 2018, sowie die darauf aufbauende Simulationsrechnung.
Aufgrund der Neubildung der Landesregierung in NRW liegen aktuell weder der
Orientierungsdatenerlass des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) noch die Eckpunkte
des GFG 2018 und die darauf aufbauende Simulationsrechnung aktuell vor.
Daher sind in
dieser 1. Ergänzungsvorlage vorläufige Werte in Bezug auf die Orientierungsdaten
2018 - 2021 und das GFG 2018 enthalten. Diese vorläufigen Werte sind vom
Städte- und Gemeinde-
bund NRW zur
Verfügung gestellt worden. Die Kreisumlage wird angepasst, sobald der Kreis
Unna Anfang September 2017 die Planwerte für die Kreisumlage für die Jahre 2018
ff. mitteilt.
Vorbereitende Gespräche und Verhandlungen:
./.
Rechtliche
Beurteilung:
Gem. § 80 Abs. 4 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Die Entscheidung über die Änderungen der Verwaltung obliegt deshalb ebenfalls dem Rat.
Gleichstellungsbelange werden nicht berührt.
Inklusion:
Inklusionsbelange bezogen auf Einschränkungen in den
Bereichen
(x) Beweglichkeit
(x) Sehen
(x) Hören
(x) Denken
(x) Fühlen
(x) werden nicht berührt.
( ) wurden berücksichtigt.
( ) wurden nicht berücksichtigt, weil ___________________.