siehe Anlage
(Bürgerantrag der Anwohner der Bergstraße in Schwerte)
Anwohner der Bergstaße in Schwerte
Vertreten durch Hans-Dieter Frost, Beirat
Kleine Bergstraße 30
58239 Schwerte Sehweite, den 12.10.2011
An den Vorsitzenden des
Herrn D. Böhmer
über
Herrn Bürgermeister
H. Böckelühr
Rathaus
58239 Sehwerte
Gesamtverkehrskonzept
Schwerte-Nord
Tempo-30-Zone
Bergstraße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Böhmer, sehr geehrte Damen und Herren,
am 17.03.2011 hat Herr Dip.-Ing. Franz, Gutachter der Planersozietät Dortmund, im Sitzungssaal des Schwerter Rathauses dem „Ausschuss für Demografie, Stadtentwicklung und Umwelt" seinen Abschlußbericht vorgetragen.
U.a. wurde eine tief im Landschaftsschutzgebiet „Schwerter Wald" beginnende Tempo-30 Zone für die Bergstraße dringend empfohlen (Auszug, siehe Anhang).
Sie, Herr Bürgermeister, machten den salomonischen Vorschlag, kurzfristig die vorgesehenen und auch kostengünstigen Maßnahmen westlich der B 236 als Versuch, auf ein Jahr befristet, durchzuführen (TOP 5, siehe Anhang). Dabei sind die Zuhörer davon ausgegangen, dass mit
„westlich“ auch der Bereich der Bergstraße gemeint ist.
In der der ADSU-Sitzung vom 15.09.2011 hat der Beirat der „Eigentümergemeinschaft Kleine Bergstraße" in der Einwohnerfragestunde nachgefragt, wann denn endlich eine Umsetzung erfolgt. Herr Mork, Amtsleiter Stadtentwicklung bei der Stadt Schwerte, sprach jedoch nur von den Gebieten unterhalb der A l.
Wir, die Unterzeichner dieses Briefes, möchten hiermit auf die unmögliche und seit Jahren kritisierte Situation in unserem Wohnbereich hinweisen, die mit den heute festgeschriebenen Umweltverhältnissen in reinen und allgemeinen Wohngebieten nicht im Einklang stehen. Wir halten nach dem Ausbau der Bergstraße, der ohne das erforderliche Verwaltungsverfahren innerhalb der Wasserschutzzone III durchgeführt worden ist, es für dringend erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrs zu ergreifen. Es handelt sich zum größten Teil um Autobahnzubringerverkehr, der die Bergstraße trotz erfolgtem Ausbau der B 236 und B 234 auf Dortmunder Gebiet als Schleichweg nutzt.
In unseren Augen ist es eine kontraproduktive Entwicklung, die einerseits den Schwerter Wald als Erholungsgebiet beschreibt und andererseits eine dermaßen umweltbeanspruchende
Verkehrssituation nicht nur begünstigt sondern auch noch unrechtmäßig fördert.
Die Bergstrasse ist laut Kataster des Kreises Unna 1080/05 Bestandteil unseres allgemeinen
Wohngebietes „Bergstrasse, Bebauungsplan Nr.29, rechtskräftig seit dem 08.11.1967" mit
mittlerweile 3, l Mio. Fahrzeugen pro Jahr.
Unser Ziel ist aber die Unterbindung des Schleichverkehrs und die Entwicklung des
Schwerter Waldes zu einem echten Naherholungsgebiet.
Geeignete Maßnahmen wie den Einbau von Fahrbehinderungen wurden von der
Planersozietät vorschlagen.
Zusätzlich sollten ein generelles „Rechts vor Links-Gebot" an allen Querstraßen (3 Privatstraßen plus Bergerhofweg) und im gesamten Verlauf auf Schwerter Stadtgebiet incl. Wald mit dem Hinweis „Wildwechsel" eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden.
Nur mit nachlassender Attraktivität für den Durchgangsverkehr ist langfristig eine
Verkehrsberuhigung zur Sicherheit der Anwohner wahrscheinlich. Vielleicht lässt dann auch im Wald trotz LKW-Verbot der Lastkraftverkehr nach.
Wir bitten Sie als Bürgermeister und den von Herrn Böhmer geführten Ausschuss um ein klares Zeichen in Richtung „Verbesserung der Umwelt - und Wohnverhältnisse" im Bereich
der Bergstraße.
Ein erster Schritt wäre die Umsetzung von TOP5 der ADSU-Sitzung vom 17.03.2011.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen.
I.A.
H.-D. Frost