Sitzung: 08.02.2023 Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: X/0690
Herr Weber, stellv. Amtsleiter des Planungsamtes, stellt die Vorlage vor.
Die SPD-Fraktion fragt an ob im Hinblick auf die Entwässerung des Baugebietes das vorgesehene Regenrückhaltebecken ausreichend dimensioniert sei. Des Weiteren stellt sie fest, dass die Planung des Baugebietes bisher keinen sozialgeförderten Wohnraum vorsehe. Die Fraktion möchte daher wissen, ob die Möglichkeit bestehe, diesen Wohnraum noch einzufordern. Abschließend möchte die Fraktion wissen, wie mit der Thematik der Baustellenzufahrt im Weiteren umgegangen werde. Die bisher vorliegenden Stellungnahmen seien unbefriedigend. Es werde daher um Auskunft gebeten, ob die Nähe der JVA hierbei eine Rolle gespielt habe.
Die Fraktion Die Grünen schließt sich der Fragestellung der SPD-Fraktion an, und bittet ebenfalls zu den bereits genannten Themen um detaillierte Auskunft.
Des Weiteren bitte die Fraktion um Auskunft, warum die Installation einer PV-Anlage lediglich zulässig und nicht verbindlich sei. Gleichzeitig befürwortet man die Ausstattung der Häuser mit moderner Wärmepumpentechnik. Außerdem bitte die Fraktion um Prüfung, ob entlang des Regenrückhaltebeckens ein Radweg gebaut werden könne.
Die WfS-Fraktion fragt an, ob die durch die JVA produzierten Lichtemissionen untersucht worden seien und welches Ergebnis herausgekommen sei. Die Fraktion spreche sich hinsichtlich der Verkehrsführung für eine Erschließung über die B 236 aus. Außerdem rege man aufgrund möglicher demographischer Entwicklung an, in die Planung auch Spielplätze einzubeziehen. Letztlich sei auch zu klären, wie eine entsprechende Zufahrt für die Feuerwehr geregelt sei.
Zu den gestellten Fragen nimmt Herr Weber wie folgt Stellung:
Die Regenwasserentwässerung der
bisher schon versiegelten Fläche werde über einen Anschluss an die Entwässerung
des Neubaugebietes und sodann gedrosselt über den Wannebach erfolgen. Da in den
Wannebach jedoch nur eine Wassermenge in Höhe von 10 l/ Sek. eingeleitet werde
dürfe, sei hiervon auch die Größe des Regenrückhaltebeckens abhängig. Lt. Auskunft
der SEG sei das geplante Regenrückhaltebecken mit einer Einstaumöglichkeit von
711 qm auskömmlich. Ggf. sei auch die Möglichkeit gegeben auf den einzelnen
Grundstücken Zisternen anzulegen.
In Sachen sozialer Wohnungsbau
läge kein Grundsatzbeschluss vor. Dies sei jeweils im Einzelfall mit dem
jeweiligen Vorhabenträger zu verhandeln. Die Verwaltung habe sich dazu
entschlossen dies im vorliegenden Fall nicht zu tun, da es sich hier um eine
Arrondierung eines bestehenden Wohngebietes aus Ein- und Zweifamilienhäusern
handele. Außerdem werde durch die GWG an anderer Stelle bereits öffentlich
geförderter Wohnraum geschaffen. Es sei jedoch möglich in den einzelnen Häusern
zwei Wohneinheiten zu schaffen, beispielweise in Form einer Einliegerwohnung,
wodurch auch hier Wohnraum für ältere Menschen geschaffen werden könne.
Das Thema Baustellenzufahrt über
die B 236 sei von Straßen-NRW abschlägig beschieden worden. Die Möglichkeit
eine Zufahrt über das Gelände der JVA zu installieren, sei von der Leitung der
JVA aus Sicherheitsgründen abgelehnt worden. Es bestehe daher keine alternative
Zufahrtmöglichkeit für das Baugebiet.
Eine Dachbegrünung und/oder
PV-Anlage würden sich nicht gegenseitig ausschließen. Diese Vorgabe solle als
Hinweis verstanden werden. Es sei keine Installation einer PV-Anlage
festgesetzt worden, da bereits durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sehr hohe
Anforderungen an den Gebäudebestand gegeben seien. Das bedeute, dass derjenige,
der dort einen Neubau realisiert, bereits alternative Energieformen umsetzen
müsse. Eine Gasleitung werde seitens der Stadtwerke nicht mehr verlegt. Als
Heizungsform sei eine Luftwärmepumpe vorgesehen. Es sei zusammen mit den
Stadtwerken ebenfalls eine Nutzung alternativer Energien in Form eines
Blockheizkraftwerkes überprüft worden. Dazu reiche jedoch Anzahl der
Wohneinheiten nicht aus.
Die Einrichtung eines
Fuß-/Radweges zur B 236 könne noch geprüft werden. Es sei jedoch bereits ein
Fußweg heraus aus dem unmittelbar benachbarten Bestandsquartier vorhanden, der
allerdings nicht barrierefrei sei.
Die Lichtemissionen seien von
einem Gutachter mit dem Ergebnis geprüft worden, dass die Lichtquellen in den
Innenhof gerichtet seien.
Die Zufahrt der Feuerwehr sei
auch bereits geregelt. Die Verwaltung habe die entsprechenden Schleppkurven
nachgewiesen, so dass die entsprechenden Fahrzeuge die Bauobjekte ungehindert
erreichen können.
Im Rahmen der Spielplatzplanung habe man diese Angelegenheit bereits im Blick. Es gebe sogar bereits einen kleinen Spielplatz an der Schumannstraße, der ggf. reaktiviert werden könne. Da es sich bei der Bebauung um Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften handele, gebe es jedoch keine Verpflichtung zum Bau eines Spielplatzes in diesem Baugebiet.
Herr Vöcks, Dezernent IV, erklärt, dass, nach Ablehnung der Zufahrt über die B 236 durch Straßen-NRW, die Verwaltung eingehend versucht habe eine Zufahrtsmöglichkeit über das Gelände der JVA zu realisieren. Dies sei jedoch von der Anstaltsleitung wegen eines zu hohen Risikos abgelehnt worden. Die Anstaltsleitung habe der Stadt jedoch Stellplätze der JVA für Baustellenfahrzeuge während der Bauphase angeboten, die man gerne nutzen werde.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Kordt unterbricht die Sitzung von 17.30 Uhr bis 17.45 Uhr, um dem Vertreter der GWG, Herrn Podchull, Gelegenheit zu Stellungnahme zu geben.
Die Fraktion Die Grünen regt an, das Regenrückhaltebecken entgegen den rechtlichen Empfehlungen in der Form zu vergrößern, dass auch Überschwemmungen in kurzen Zeitabständen bewältigt werden könnten. Die Verwaltung solle dies und auch eine abschließende geänderte Regelung im Bebauungsplan festhalten.
Herr Weber erklärt, dass die Verwaltung im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes nochmals mit der SEG prüfen werde, wie das Regenrückhaltebecken entsprechend vergrößert werden könne. Es könne auch als Beschluss zu Protokoll genommen werden, dass ein besonderer Fokus auf das Thema Regenwasser gelegt werde. Die Thematik der Baustellenzufahrt könne jedoch nicht im Bebauungsplan festgelegt werden. Dies werde in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Kordt, erklärt, dass die Ausführungen von Herrn Weber entsprechend protokolliert würden.
Die FDP-Fraktion fragt an, ob nicht auch der Bau von Zisternen auf den Baugrundstücken verbindlich festgehalten werden könne.
Herr Weber erklärt, dass er eine Auflage zum Bau einer Zisterne nicht im Bebauungsplan sehe, sondern, dass dies entsprechend in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen zu regeln sei.
Die CDU-Fraktion stellt fest, dass man in Sachen Entwässerung der SEG vertrauen und nicht alles durch zusätzliche Auflagen zu regeln versuchen solle.
Die WfS-Fraktion regt an, dass darauf zu achten sei, dass in den, von den künftigen Bauherren, zu stellenden Bauanträgen der Bau einer PV-Anlage verpflichtend sei. Des Weiteren schlage die Fraktion vor, das Regenrückhaltebecken mit einem Notüberlauf in Richtung B 236 auszustatten.
Beschluss:
Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 199 „Am Musikantenviertel“ der Stadt Schwerte
ist mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich
auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.