Sitzung: 21.09.2017 Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: IX/0644
Die laut Anlage in der Zeit vom 01.04.2017 – 30.06.2017 für das Haushaltsjahr 2017 vom Bürgermeister und von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis genommen.