Auf Nachfrage von Herrn Filthaus, warum die Organisationsuntersuchung des Jugendamtes extern vergeben worden sei, erwidert Frau Weidling, dass aufgrund einer weiteren Organisationsuntersuchung  der Schulhausmeisterdienste durch eigenes Personal keine Ressourcen mehr bestünden. Des Weiteren habe ein Beratungsunternehmen ganz andere Vergleichskennzahlen aufgrund ihrer Beratungstätigkeit in anderen Kommunen.

 

 

 

Die vom Kämmerer in der Zeit vom 01.01.2013 – 31.03.2013 für das Haushalsjahr 2013 genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis genommen.