Sitzung: 30.06.2011 Ausschuss für Demographie, Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VIII/0477
Herr Wagner erläutert den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Herr Mork weist darauf hin, dass in der Vergangenheit bereits Obstbäume auf größeren zusammenhängenden Ausgleichsflächen gepflanzt wurden, auf den Streuobstwiesen. Die Erfahrung zeige, dass manchmal Schulen bzw. die Nachbarschaft den Obstbäumen und anderen Nutzgehölzen ablehnend gegenüber stehen. Es müsse abgewogen werden, welche Bäume an welchen Standorten sinnvoll gepflanzt werden können.
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Vor den Pflanzungen ist zu prüfen, dass geeignete Bäume gepflanzt werden. An Stellen, die dazu geeignet sind, sollen Obstbäume gepflanzt werden.
Bei künftig nötigen Ausgleichspflanzungen für
private und städtische Baumaßnahmen, mit denen die Versiegelung größerer
Grundstücke verbunden ist, bei zukünftigen Bepflanzungen von Straßen- und
Wegrändern in Kommunalbesitz und sonstiger in Frage kommender städtischer
Grundstücke sind verstärkt Obstbäume und andere Nutzhölzer wie z.B.
Gartenwaldbeeren zu berücksichtigen. Den zu Ausgleichspflanzungen im Rahmen
einer Baumaßnahme verpflichteten Privatinvestoren ist, falls gesetzlich
möglich, von der Verwaltung verpflichtend aufzuerlegen, falls nicht, seitens
der Stadt zu empfehlen, Obstbäume und/oder andere Nutzhölzer anzupflanzen.
Vor den Pflanzungen ist zu prüfen, dass
geeignete Bäume gepflanzt werden. An Stellen, die dazu geeignet sind, sollen
Obstbäume gepflanzt werden.